Equidenpass

Seit dem 01. Juli 2000 müssen alle Equiden (Pferde, Ponys, Esel) einen Equidenpass haben, vergleichbar mit einem Personalausweis oder den Fahrzeugpapieren des Autos. Keinen zu haben ist illegal!

Equidenpass

Equidenpass

Dieser Equidenpass dient der eindeutigen Identifizierung des Tieres, als Impfdokument und enthält gleichzeitig auch Angaben zum Lebensmittel-Status. Dies ist wichtig, wenn das Tier mit Medikamenten behandelt werden muss. Nicht alle Arzneimittel sind für Pferde zugelassen, außerdem gilt es, Wartezeiten einzuhalten. Jeder Besitzer eines Equiden muss sich entscheiden, ob er sein Tier als sogenanntes „Schlachtpferd“ oder „Nicht-Schlachtpferd“ eintragen lässt. Die Eintragung zum „Nicht-Schlachtpferd“ ist unwiderruflich und muss auch von etwaigen nachfolgenden Besitzern als solches übernommen werden. Für „Schlachtpferde“ muss zusätzlich ein Bestandsbuch geführt werden, in welches sämtliche Behandlungen eingetragen werden müssen. Jeder Besitzer eines „Schlachtpferdes“ ist für das ordnungsgemäße Führen des Bestandsbuches verantwortlich. Für „Nicht-Schlachtpferde“ entfällt diese Pflicht. Für Tiere, bei denen der entsprechende Anhang im Pass fehlt bzw. nicht ausgefüllt ist, gilt das gleiche wie für „Schlachtpferde“. Ein fehlender Arzneimittel-Anhang muss bei der Behörde, die den Pass ausgestellt hat (i.d.R. bei der FN bzw. beim Zuchtverband) nachgefordert werden.

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen und bei Unsicherheiten zur Verfügung!

Informationen und den Antrag zur Anforderung eines Equidenpasses finden Sie hier

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