Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

NEUE GEBÜHRENORDNUNG FÜR TIERÄRZTE (GOT) AB 22. NOVEMBER 2022

Am 22. November 2022 tritt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft.

Zuletzt wurde die GOT 1999 angepasst. Die aktuelle Entwicklung in der Veterinärmedizin war dort noch nicht abgebildet.

Tierärzte in Deutschland dürfen ihre Preise nicht frei bestimmen, sondern sind verpflichtend an die von der Bundesregierung beschlossene Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden. In diesem Rahmen kann es von Praxis zu Praxis zu unterschiedlichen Variationen (einfacher bis maximal vierfacher Satz im Notdienst, zzgl. Notdienstgebühr) kommen.

Als Neuerung kommt ab dem 22. November 2022 unter anderem ein Zuschlag für Hausbesuche (34,50 Euro im einfachen Satz, Lfd. Nr.40).

Die Fahrtkosten erhöhen sich auf 3,50 Euro pro Doppelkilometer (bei mehreren Tierhaltern pro Fahrt anteilig).

Daher wird empfohlen, sich für Routinebesuche wie z.B. Impfungen, Zahnsanierungen etc. wenn möglich mit anderen Tierhaltern zusammenzuschließen, um Sammeltermine zu vereinbaren.

Eine Tierkrankenversicherung oder zumindest eine OP-Versicherung abzuschließen ist in jedem Fall ratsam.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Infos für Tierärzte“, „Gebührenordnung“).

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